Mit der Driver Lizenz in den Urlaub
Welche Führerscheinklasse Sie für das Fahren eines Reisemobils oder einer Pkw-Caravan-Kombination benötigen, hängt ganz von der zulässigen Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs oder Gespanns ab. Die richtige Fahrerlaubnis verrät Ihnen schnell und einfach unser Führerschein-Finder.
Für Reisemobile gilt: Wer einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, seinen Führerschein also vor 1999 erworben hat, darf Reisemobile bis zu 7,5 t Gesamtmasse fahren. Das bleibt auch so, weil dieser Führerschein bestandsgeschützt ist. Alle diejenigen, die ab 1999 den B-Führerschein erworben haben, sind auf 3,5 t limitiert. Für Fahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t ist seit 1999 die Fahrerlaubnis C1 notwendig.
Bei Caravan-Gespannen gilt: Mit der Führerscheinklasse 3, die vor 1999 galt, dürfen alle Pkw-Caravan-Kombinationen geführt werden – theoretisch bis 18,7 t. Neu ist die Erweiterung B 96 für Inhaber der Führerscheinklasse B, die seit 1999 gilt und nur noch das Führen von Kombinationen bis 3,5 t erlaubt. Mit B 96 können jetzt auch Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t liegt.
VEREINFACHTE REGELUNGEN FÜR CARAVAN-FÜHRERSCHEINE
PRESSEMELDUNG DES CIVD (CARAVANING INDUSTRIE VERBAND E. V.)
Erweiterte B96-Fahrerlaubnis
für Kombinationen bis zu 4,25 Tonnen
Stuttgart, 14. Januar 2013
Am 19. Januar 2013 treten für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wird die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden.
Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig. „Wir gehen davon aus, dass nach Ostern 2013 die ersten Gruppenschulungen für die B96-Fahrerlaubnis stattfinden werden“, so Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbands CIVD. „Bis Ende August soll dann ein Netzwerk für Fahrschulungen zur Verfügung stehen.
Das Gute liegt so nah:
Hier finden Sie Anbieter von B96-Fahrschulungen.
Zum Fahrschulfinder
Dazu führen wir derzeit intensive Gespräche mit Automobilclubs.“ Rund 90 Prozent aller im Markt angebotenen Caravans könnten laut CIVD mit der neuen Regelung aus B-Führerschein und B96-Fahrerlaubnis bewegt werden. „Die B96-Fahrerlaubnis senkt die bürokratischen Hürden für den Zugang zum Caravan erheblich. Gerade die für uns wichtige Caravan-Zielgruppe der jungen Familien kann nun mit deutlich weniger Aufwand Zugang zur Freizeitform Caravaning finden“, so Sternberg weiter. In der Gruppenschulung können sich vier Teilnehmer eine Pkw-Caravan-Kombination teilen. Maximal acht Teilnehmer können in einer Gruppenschulung untergebracht werden. Die siebenstündige Schulung ist unterteilt in 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktische Übungen. Hinzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers.
Nach Abschluss der Schulung wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Für einen Führerschein der Klasse 3 (Erwerb vor 1999) gelten alle diese Beschränkungen nicht. Mit ihm kann grundsätzlich jeder Pkw mit jedem Caravan gefahren werden. Die einzige Gewichtsbegrenzung ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema „Der richtige Führerschein“ finden Sie auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.